Das Migrationsrecht umfasst sämtliche Regelungen, die sich im Kern mit der Einreise und dem Aufenthalt von solchen Menschen befassen, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen.
Ich biete Ihnen folgende Leistungen:
Das Migrationsrecht umfasst sämtliche Regelungen, die sich im Kern mit der Einreise und dem Aufenthalt von solchen Menschen befassen, die nicht die Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates besitzen.
Ich biete Ihnen folgende Leistungen:
Visumverfahren
Umfassende Betreuung bereits im Visumverfahren.
Arbeitsmigration
Unterstützung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Rahmen der Erwerbsmigration.
Familiennachzug
Prüfung und gegebenenfalls anwaltliche Durchsetzung eines Anspruchs auf Familiennachzug.
Duldung
z.B. Verfahrensduldung, Duldung wegen ungeklärter Identität, Erkrankungen oder Abschiebungsverbote
Fachkräfteeinwanderung
Unterstützung von Unternehmen und Fachkräften bei der Beantragung und Durchsetzung von Aufenthaltstiteln, insbesondere im Zusammenhang mit der Blauen Karte EU.
Einbürgerung
Beratung und Betreuung beim Erwerb oder Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
Asylrecht
Vorbereitung und Durchführung des Asylverfahrens für Menschen, die vor Gewalt, Krieg und Verfolgung flüchten mussten.
Widerrufsverfahren
Unterstützung und Durchführung bei Widerruf des Schutzstatus (Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder Abschiebungsverbote) durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Ausländerstrafrecht
Vertretung vor der Staatsanwaltschaft oder dem Strafgericht bei Verstößen gegen das AufenthG.
Die effektive Vertretung im migrationsrechtlichen Verfahren bedarf eines Vertrauensverhältnisses zwischen Mandant und Rechtsanwältin.
Die Beauftragung eines Rechtsanwalts kostet selbstverständlich Geld. Hier ist es mir wichtig, dass von Anfang an über die entstehenden Kosten und Gebühren transparent aufgeklärt wird. Die Höhe der Kosten richtet sich insbesondere nach Umfang, Schwierigkeit und Instanz des Verfahrens. Sicher werden Sie immer einen Rechtsbeistand finden, dessen Vertretung günstiger ist. Eine spezialisierte Vertretung kostet Geld - spart Ihnen jedoch Zeit und Nerven.
Die Abrechnung der Anwaltsgebühren kann entweder nach den gesetzlichen Gebühren (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung erfolgen. Das RVG sieht Pauschalsätze vor, die sich nach dem jeweiligen Streitwert richten.
In der Regel wird in meiner Kanzlei eine individuelle Honorarvereinbarung geschlossen. Dabei werden insbesondere Umfang und Schwierigkeit berücksichtigt. Die Vereinbarung sieht entweder ein Pauschal- oder ein Stundenhonorar vor. Der Vorteil ist hier, dass die Kosten flexibel und individuell gestaltet werden.
Bezahlen können Sie ganz bequem per Überweisung, PayPal oder mit der EC-Karte.
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